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9.3 Die öffentlichen Haushalte auskömmlich finanzieren!

Die angespannte Lage der öffentlichen Hand ist kein ehernes, unausweichliches Gesetz. Die öffentliche Armut ist durch die neoliberale Politik der vergangenen Jahre gezielt verursacht worden. So hat allein die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 Prozent auf 15 Prozent Mindereinnahmen von 10 Mrd. Euro im Jahr bewirkt. Diese Steuerpolitik lässt Fragen der Gerechtigkeit und volkswirtschaftlicher Vernunft zunehmend außen vor.

 

Die Spielräume der Landespolitik zur Verbesserung der Einnahmen der öffentlichen Hand sind gering. Was möglich war, wurde in den zurückliegenden Jahren bereits ausgeschöpft. So brachte die Erhöhung der Grunderwerbssteuer auf 5 Prozent im ersten Jahr zusätzliche Einnahmen von knapp 62 Mio. Euro – eine erfreuliche Summe, zumal auch die Kommunen davon profitierten, aber gemessen am gesamten Haushaltsvolumen doch nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.

 

Einnahmen der öffentlichen Hand erhöhen, Umverteilung sozial gerecht organisieren

 

Um die Situation der öffentlichen Haushalte zu entlasten und damit auch wieder Spielräume für eine gestaltende und zukunftsweisende Politik zu eröffnen, braucht es eine andere Steuerpolitik auf Bundesebene. Brandenburg hat unter Rot-Rot bereits deutliche Forderungen nach mehr Steuergerechtigkeit erhoben. Wir halten daran fest und sind der Überzeugung, dass es hierzulande durchaus einen Spielraum für Steuererhöhungen gibt.

 

Im Verlauf der letzten Jahrzehnte sind hohe Einkommen und Vermögen steuerlich entlastet worden. Unternehmens- und Vermögenseinkommen sind deutlich gestiegen, während die Lohneinkommen weit weniger starke Zuwächse aufwiesen. Gleichzeitig hat die Konzentration der Vermögensverteilung stark zugenommen. Hier will linke Finanzpolitik ansetzen und fordert konkret:

 

  • Eine deutliche Anhebung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensbesteuerung. Er lag noch 1998 bei 53 Prozent – jetzt rund zehn Prozent darunter. Auch im internationalen Vergleich wäre ein deutlich höherer Spitzensteuersatz nicht ungewöhnlich.

  • Die Wiedereinführung der Vermögensteuer mit einer verkehrswertnahen – und damit verfassungskonformen – Bewertung aller Vermögensarten bei einem einheitlichen Steuersatz von einem Prozent.

  • Sozial gerechte Anpassungen der Erbschaftsteuer. Es ist an der Zeit, insbesondere höhere Erbschaften stärker zur Finanzierung der Gesellschaft heranzuziehen. Es kann nicht länger sein, dass die tägliche Erwerbsarbeit ganz selbstverständlich höher besteuert wird als ein Erbe.

  • Die zügige internationale Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Mittlerweile bricht sich in der EU der Gedanke Bahn, dass eine solche Steuer auf alle börslichen und außerbörslichen Wertpapierumsätze, Derivate- und Devisenumsätze auch helfen könnte, gegen die maßlose Spekulation anzutreten. Diese Ansätze sind zu unterstützen und auszubauen.

 

Schließlich geht es darum, den solidarischen Charakter des Länderfinanzausgleichs gegen die immer wiederkehrenden Attacken vor allem der unionsgeführten Geberländer zu verteidigen. Oberste Zielsetzung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs muss die Herstellung und Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse bleiben. Dazu ist es auch nach 2019 erforderlich, die finanzielle Handlungsfähigkeit durch eine aufgabengerechte Finanzausstattung aller Länder zu sichern.