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6.4 Ökologisch verträgliche und sozial verantwortliche Mobilität

In Brandenburg ist während der vergangenen zwei Jahrzehnte viel an der Verkehrsinfrastruktur saniert und gebaut worden. Das Straßennetz wurde in großen Teilen von Grund auf erneuert und – speziell in den Ballungsräumen – auch erweitert. Vor allem auf den Magistralen, die Berlin mit anderen Metropolregionen verbinden, ist das Schienennetz für Hochleistungsverbindungen ertüchtig worden. In Teilen haben sich die Bahnverbindungen zwischen den Oberzentren und anderen wichtigen zentralen Orten im Land verbessert. Auch die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Wasserstraßen ist gewachsen und darf zukünftig nicht eingeschränkt werden. Die großen Entwicklungsachsen in Richtung Hamburg und Dresden sollen auf der Schiene weiter ausgebaut und modernen Anforderungen gerecht werden. Eine gemeinsame Region an Oder und Neiße und die bessere Anbindung unseres Landes an die östlichen Nachbarn braucht stabile und regelmäßige Verbindungen im Schienenverkehr, nach Poznań, Szczecin, Wrocław und über Küstrin und Kostrzyn hinaus auf der ehemaligen Ostbahn.

 

Die Zukunft des öffentlichen Nahverkehrs ist heute ungewisser denn je. Auf der einen Seite droht ein erheblicher Rückgang der öffentlichen Mittel. So ist im Grundgesetz verankert worden, dass die Mittel des Bundes für den Ausbau von Busnetzen, Straßenbahnen und U-Bahnen spätestens ab 2020 den Ländern gar nicht mehr zur Verfügung stehen. Bis 2014 müssen sich Bund und Länder einigen, wie es mit den jährlich ca. 7 Milliarden Euro an Regionalisierungsmitteln weitergeht, die für den Betrieb von S-Bahnen und Regionalbahnen unerlässlich sind. Dazu kommen klamme Kassen im Land und in immer mehr Kommunen. Auf der anderen Seite will der Bund im städtischen Nahverkehr einen ungezügelten Wettbewerb und die Privatisierung der Bahn. Das lehnen wir ab. Mobilität und damit die Teilhabe von Menschen darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Deshalb kann sich auch der Bund nicht aus der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs zurückziehen.

 

Wir wollen einen flächendeckenden öffentlichen Verkehr, der von allen Menschen bezahlbar und bis in die äußeren ländlichen Regionen Brandenburgs benutzbar sein muss. Dazu ist es auch notwendig, Barrieren für in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen zu beseitigen. Der Nahverkehr muss konsequent mit dem Fernverkehr verknüpft werden. Durch flexible Angebote wie Anruf-Sammel-Taxis und Bürger-Ruf-Busse kann der Nahverkehr dort ergänzt werden, wo es wenige Fahrgäste gibt. Streckenschließungen und die Ausdünnung von Haltepunkten als alleinige Antwort auf geringere Nutzerzahlen lehnen wir ab. Es geht um regionale Verkehrskonzepte, die überregional angebunden sind und dafür haben auch zukünftig Bund und Land Verantwortung. Interkommunale Kooperation und Arbeitsteilung können ermöglichen, dass Zielverkehre zu den zentralen Funktionen der Daseinsvorsorge gebündelt werden. Regionale Verkehrsverbünde sind zu unterstützen. Der bestehende Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg soll fortgeführt und weiter ausgebaut werden.

 

Angebote des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg verbessern

 

Angesichts der bereits erreichten Dichte unserer Verkehrsinfrastruktur muss sich eine vorausschauende Verkehrspolitik auf die Qualifizierung der Funktionsfähigkeit der bestehenden Netze sowie auf intelligente Strategien zur Verkehrsvermeidung, Verkehrsabwicklung und Verkehrslenkung konzentrieren. Planungen von verkehrlichen Infrastrukturvorhaben sind im Dialog mit Nutzern und Betroffenen sorgfältig abzuwägen und über einen Nachhaltigkeitscheck von den Folgen für die Umwelt zu bedenken. Der Verkehr ist der einzige Sektor in Deutschland, der steigende Klimabelastungen verursacht. Zunehmend müssen auch die gesundheitlichen Auswirkungen durch Lärm mehr Beachtung finden.

 

In den Städten soll eine langfristig orientierte Standortentwicklung der kommunalen Infrastruktur zur Verkehrsvermeidung beitragen. Ihre Vorzüge sind kurze Wege. Elektromobilität im ÖPNV soll sowohl bei der Technologieentwicklung und beim direkten Einsatz gefördert werden. In den Innenstädten sollen Fußgängerinnen und Fußgänger wie auch Radfahrerinnen und Radfahrer den Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr haben. Innerstädtische und überörtliche Radwege sind auszubauen und besser miteinander zu vernetzen. Sozialtickets sind verbindlich einzuführen.

 

Mit neuen Ideen ÖPNV bedarfsgerecht erhalten

 

Die Netze des öffentlichen Personennahverkehrs sollen bedarfsgerecht erhalten bleiben. Um dem sozialen Auftrag zur Gewährleistung von umweltverträglicher Mobilität für alle nachkommen zu können, muss der ÖPNV in Brandenburg eine kommunale Pflichtaufgabe bleiben und darf nicht Verfügungsmasse der Haushaltskonsolidierung werden. Vor Ort kann entschieden werden, wie Nutzerfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit am besten vereinbart werden können. Statt des regulären Linienbusses kann vielleicht ein kleiner Rufbus eingesetzt werden. Schülerbeförderung kann für alle Fahrgäste zugänglich sein.

 

In kleinen Orten kann die Mobilität auch durch nachbarschaftliche Hilfe verbessert werden, aber nicht als Alibi für den Rückzug des Staates aus seinen Verpflichtungen. Zur Solidarität gehört, die Mobilität für alle ohne physische oder soziale Zugangsbarrieren zu gewährleisten. Hierzu zählt auch ein Sozialticket, das Teilhabe auch für Einkommensschwache gewährleistet.