Die Regelungskompetenz in Angelegenheiten der Hochschulorganisation liegt vollständig auf Länderebene. Der Gesetzgeber kann somit absolut eigenständig entscheiden, wie viele und welche Vorgaben er den Hochschulen in diesem Bereich machen möchte.
G.Große/D.Putensen
G.Große/D.Putensen
Wissen ist der Motor nachhaltiger Entwicklung. Bildung ist ein unveräußerliches Menschenrecht, das durch freien Zugang zu den Bildungseinrichtungen unabhängig vom sozialen Status zu gewährleisten ist. Bildung und lebensbegleitendes Lernen gehören zu den Merkmalen einer kompetenten und innovativen Bürgergesellschaft. Daher muss Bildung politische Priorität haben und entsprechend finanziell unterstützt werden.
Förderung kommunaler Bibliotheken
Förderung kommunaler Bibliotheken
Die finanzielle Ausstattung der Bibliotheken konnte in den letzten Jahren nicht immer auf dem erforderlichen Niveau gehalten werden. Besonders im ländlichen Raum wurde der Zugang zu Bibliotheken durch den Wegfall von Fahrbibliotheken für viele, besonders ältere, Menschen erschwert.
Frauen- und Familienförderung an Hochschulen
Frauen- und Familienförderung an Hochschulen
Frauen- und Familienförderung im Wissenschaftsbereich im Land Brandenburg
muss deutlicher als bisher als Zukunftsfaktor für die künftige Landesentwicklung insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zum Tragen gebracht werden und als ressortübergreifende Aufgabe verstanden werden.
Hier können sie die Ergebnisse des Arbeitsgespräches zwischen Kerstin Kaiser und Günther Fuchs (Landesvorsitzender GEW Brandenburg) vom 18. April 2007 nachlesen.