Brandenburg war mit seinem Artikel 12 der Landesverfassung zur Gleichheit aller in Brandenburg Lebenden bundesweit Vorreiter in der Diskussion um die Gleichstellung; die Forderung nach Gleichstellung, egal ob jemand deutscher Staatsbürger war oder nicht, war von Anbeginn unverzichtbar mit der Notwendigkeit verbunden, gezielte staatliche und öffentliche Maßnahmen zum Ausgleich von Benachteiligungen (im Sinne einer „positiven Diskriminierung“) einzuleiten.
Am Vorabend des 15. Geburtstages unserer Landesverfassung ist die Herstellung von Chancengleichheit für alle Brandenburger nach wie vor eine wichtige politische Aufgabe, der sich vor allem die Landespolitik täglich neu stellen muss.
Anders als in allen anderen mittel- und osteuropäischen Staaten begann die Transformation der DDR mit einem Institutionentransfer. zur Studie