Ein Beitrag zur Leitbilddebatte der LINKEN in Brandenburg, von Jürgen Maresch MdL, Sprecher für Menschen mit Behinderungen, Dezember 2011
Auch das Land Brandenburg befindet sich derzeit, wie viele andere Bundesländer, im angehenden Umsetzungsprozess der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Notwendigkeit, hierzu mit den Betroffenen selbst in einen Dialog einzusteigen und folgend gemeinsam mit ihnen einen Maßnahmeplan zu entwickeln, wurde dabei erkannt. In fünf Regionalkonferenzen wurde den Menschen mit Behinderungen Brandenburgs die Gelegenheit gegeben, ihre Meinungen zu vertreten und ihre Vorstellungen einzubringen. Deutlich geworden ist hierbei, was in der UN-Behindertenrechtskonvention bereits deutlich formuliert ist: diese Konvention ist eine Menschenrechtskonvention, welche das Ziel hat, die grundlegenden Rechte behinderter Menschen zu schützen und zu stärken. Sie ist dazu konsequent und ohne Verzögerung in eine geltende deutsche Rechtsprechung zu überführen.
Der Artikel 1 der UN-Behindertenrechtskonvention definiert hierzu: „Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“
Dieses Ziel kann nur dann erreicht werden, wenn ausnahmslos alle Lebenslagen behinderter Menschen eingehend beleuchtet und dazu sowohl die traditionellen Strukturen des bestehenden Hilfesystems als auch die derzeitigen Rechtsnormen auf den Prüfstand gestellt werden. Dieses umfasst zwingend auch die Landesgesetzgebung. Eine isolierte Herangehensweise bzw. das Herausgreifen einzelner Schwerpunkte wird für eine erfolgreiche Umsetzung nicht zielführend sein. Grundlage aller Bemühungen im Umsetzungsprozess kann nur die UN-Behindertenrechtskonvention selbst sein, die auf die 3 Säulen einer inklusiven Gesellschaft - barrierefreie Gestaltung von Umwelt, dem Prinzip der Nichtdiskriminierung und die Gewährleistung von selbstbestimmter Teilhabe - abstellt und dazu alle zu berücksichtigenden Lebensbereiche benennt. Eine Priorisierung ist hier bewusst nicht vorgenommen, da nur die Verzahnung aller Faktoren im Umsetzungsprozess zur Schaffung eines inklusiven Gesellschaftssystems führt.
Beispielgebend hierfür seien die Artikel 9 „Zugänglichkeit“, Art. 19 „unabhängiges Leben und Teilhabe an der Gesellschaft“, Art. 20 „persönliche Mobilität“, Art. 21 „Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen“, Art. 24 „Bildung“ und Art. 30 „Teilhabe am kulturellen Leben, Erholung, Freizeit und Sport“ aufgeführt.
Die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen, wozu sich Deutschland und damit auch das Land Brandenburg mit der Ratifizierung verpflichtet hat, bedeutet vor allem also die Umstrukturierung eines gesamten Gesellschaftssystems und erfordert damit ein hohes Maß an Komplexität in der Herangehensweise.
So kann beispielsweise ein inklusives Bildungssystem nicht ohne die Schaffung einer vollständig barrierefreien Umwelt entstehen. Auch das Recht auf eine unabhängige Lebensführung und Teilhabe an der Gesellschaft, das Recht auf persönliche Mobilität oder die Teilhabe am kulturellen Leben, Erholung, Freizeit und Sport sind ohne eine barrierefreie Umwelt und angemessene Assistenzleistungen nicht umsetzbar. Selbst das Recht auf freie Meinungsäußerung oder politische Teilhabe behinderter Menschen ist ohne die Gewährleistung des barrierefreien Zugangs zu Informationen unmöglich und damit nichtig.
Für eine erfolgreiche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in ihrer Gesamtheit ist folglich die alleinige Änderung nur eines Gesetzes bzw. die Anpassung der Praxis nicht ausreichend. Stattdessen hat eine konsequente Überarbeitung aller auf Landesebene verankerten Rechtsnormen zu erfolgen. So beispielsweise das Landesbaurecht einhergehend mit der praktischen Umsetzung in der Umweltgestaltung, das Bildungsrecht mit den entsprechenden Anpassungen der Bildungslandschaft und alle weiteren.
Die UN-BRK richtet sich zudem nicht nur an den Personenkreis der bisher als Randgruppe definierten Menschen mit Behinderungen, sondern an alle Menschen mit einem Unterstützungsbedarf - unabhängig des Alters, der Art oder Schwerer der Einschränkung. Damit umfasst sie nicht nur den Personenkreis der behinderten Menschen, sondern ebenso den der älteren Bürger unserer Gesellschaft. Eine konsequente und umfassende Umsetzung der UN-BRK bietet damit auch ein enormes Lösungspotenzial im Umgang mit dem aktuellen demografischen Wandel, dem sich auch das Land Brandenburg zu stellen hat. Sie alle gilt es dem Status der Randgruppe zu entheben und sie in die Mitte der Gesellschaft zu holen. Eine inklusive Gesellschaft ist daher, wie sich am Beispiel einer barrierefrei zugänglichen Umwelt deutlich zeigt, zwar nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung zwingend erforderlich und für nur wenige Menschen notwendig, aber letztlich für alle Bevölkerungsgruppen ein komfortabler Zugewinn.
Dieses zeigt deutlich, dass das Herauslösen eines Themenbereiches oder aber die Schwerpunktsetzung auf nur ein Thema der UN-BRK, darin weder vorgesehen ist, noch zur Schaffung eines inklusiven Gesellschaftssystems führen wird.
Brandenburg hingegen erweckt zunehmend den Eindruck, sich ausschließlich die inklusive Bildung zum Kernthema machen zu wollen. Damit übersieht es die große Gefahr, die Schaffung eines inklusiven Gesellschaftssystems nicht nur zu verzögern, sondern es im schlimmsten Fall auf diesem zu gesteckten Wege sogar zu verhindern. Es übersieht vor allem aber die dem Inklusionsgedanken innewohnende Chance, in einem von Vielfalt geprägten Gesellschaftssystem voneinander zu lernen.
Die Bemühungen, ein inklusives Bildungssystem im Land Brandenburg zu schaffen, sind vor diesem Hintergrund zwar anzuerkennen, aber dennoch als unzureichend und zu kurz gefasst zu bewerten.
Vor allen Überlegungen zur praktischen Umsetzung der UN-BRK, sollte zunächst die Bewusstseinsbildung im Vordergrund stehen, da weder die Zivilgesellschaft noch die Regierung oder Politik ohne eine entsprechende Begleitung durch bewusstseinsbildende Maßnahmen dieser komplexen Aufgabe gewachsen sein wird. Auch hierbei muss bereits ein tatsächlicher Dialog auf Augenhöhe mit den Betroffenen entstehen. Er bildet für alle weiteren Schritte des Umsetzungsprozesses die Basis und kann daher nicht allein darauf basieren, den Menschen mit Behinderungen lediglich ein Teilnahmerecht an Veranstaltungen und Konferenzen einzuräumen. Sie haben nunmehr das Recht auf echte politische Teilhabe und Mitbestimmung, was einem von Einseitigkeit geprägten Dialog keineswegs gerecht wird. Den Meinungen und Vorstellungen der Betroffenen selbst ist hohe Priorität einzuräumen. Es reicht daher nicht, es bei einer bloßen Anhörung und einer Willensbekundung ohne jede eine Berücksichtigung zu belassen.
Deutschland und somit auch das Land Brandenburg hat sich verpflichtet, grundlegende Menschenrechte für alle Menschen mit Behinderungen umzusetzen und zu schützen. Das Land Brandenburg steht damit nicht nur in der Pflicht, sondern auch in der Verantwortung seinen Bürgern gegenüber. Die Erwartungshaltung der betroffenen Menschen ist – zu Recht – hoch und steigt stetig. Mit ihr steigt ebenso der Unmut mit jedem Monat, den sie weiterhin auf die Verbesserung ihrer allgemeinen Lebens- und Alltagssituation warten müssen, die sich jedoch in den seltensten Fällen allein auf die Bildung beschränkt.